Das Friedenshortwerk – Hausmagazin

Der inklusive Leitgedanke geht originär auf die UN- Konvention für die Rechte von Menschen mit Behin - derungen zurück, die von Deutschland im Jahr 2009 ratifiziert wurde und mit der Kurzformel »Gleichberech - tigte Teilhabe in allen Lebensbereichen« beschrieben werden kann. Das bedeutet, dass sich auch Leistungen der Jugendhilfe ausschließlich an den Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ausrichten sollen und die Frage einer Behinderung dabei keine Rol - le spielt. In Deutschland sollen hierzu nach Willen des Gesetzgebers bis 2028 auch die gesetzlichen Voraus - setzungen geschaffen werden. Dass dies keine triviale Aufgabe ist, wurde beim Fachtag immer wieder deut - lich. Denn bislang gibt es eine strikte Trennung: Jugend- hilfe ist im SGB VIII verankert, Leistungsgewährer sind die Jugendämter. Die Belange von Menschen mit Be - hinderungen dagegen regelt die Eingliederungshilfe im SGB IX mit Zuständigkeit der So - zialämter. Unterschiedliche gesetz - liche Grundlagen, unterschiedliche Zuständigkeiten, unterschiedliche Finanzierungen, oft auch unter - schiedliche Einrichtungen, die fürdasErbringender Leistungen zuständig sowie fachlich und personell ausgestattet sind. »Ist denn jetzt überhaupt der richtige Zeitpunkt, um sich mit dem Thema zu befassen?«, fragte Friedens - hort-Regionalleiterin Karina Köhler zur Begrüßung bewusst etwas provokant. Also etwas zu entwickeln ohne Kenntnis, wie die gesetzlichen Grundlagen für Für die Teilnahme an einer Umfrage mussten die Smartphones gezückt werden REGION WEST 39

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