Das Friedenshortwerk – Hausmagazin

ein, die zum Beispiel für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten ab 2025 bestehen, nämlich insbesondere die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Diese EU-Richtlinie mit dem langen Namen »Corporate Sustainability Reporting Directive« (CSRD) hat das Ziel, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung zu stellen. Ein Zusammen- hang, der verdeutlicht, wie zentral das Thema politisch angesiedelt ist. Unternehmerische Nachhaltigkeit soll sich an den ESG-Faktoren Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Aufsichtsstrukturen) orientie- ren. Prof. Maier skizzierte Kriterien und Themenbereiche, die dabei eine Rolle spielen und vom Rat für Nachhaltige Entwicklung in einem Leitfaden zusammengestellt wur- den. Den Themen »Strategie«, »Prozessmanagement«, »Umwelt« und »Gesellschaft« sind insgesamt 20 Kriterien zugeordnet. Sein dringender Appell lautete, sich noch in diesem Jahr über die Vorgehensweise klar zu werden und in 2024 zu analysieren, was nötig ist, und die Auf- und Ablauforganisation zu planen. Im Friedenshort hat sich zu diesem Thema bereits eine Projektgruppe gebildet (siehe separate Info auf Seite 15). Führt KI zur Entmenschlichung sozialer Arbeit? In kritisch-konstruktiv-anschaulicher Weise führten am zweiten Tag Prof. Dr. Birte Platow und Dr. Hermann Diebel- Fischer vom Institut für ev. Theologie der TU Dresden in das Thema »KI-Einsatz in der diakonischen Arbeit« ein. Nach einer Bestandsaufnahme und Definition beleuch - teten die Gastreferenten zunächst Problemhorizonte. Führt KI zur Entmenschlichung sozialer Arbeit? Entschei - den Maschinen statt Menschen? Ist es Autonomieverlust, weil KI handlungsleitend wird? Anhand verschiedener Pfrn. Ute Riegas-Chaikowski dankt Prof. Dr. Birte Platow und Dr. Hermann Diebel-Fischer Anwendungsbeispiele verdeutlichten die Wissenschaftler: Es muss immer um Menschen gehen, die für andere Menschen tätig sind, aber es gibt Möglichkeiten, diese Arbeit sinnvoll durch KI zu unterstützen. Als Beispiele wurden unter anderem genannt: Unterstützung der Kriterienbeurteilung bei Kindeswohlgefährdung, Hilfe bei Lernprozessen, Abbau von Barrieren, organisatorische Hilfen und Berichtswesen. Tenor war zudem, dass noch weitere, am besten interdisziplinäre Forschung nötig ist und auch in den Organisationen interdisziplinäre Teams an möglichem KI-Einsatz arbeiten sollten. Der bewusst dialogisch als Pro und Contra gehaltene Vortrag spiegelte sich auch in der angeregten Diskussion im Plenum wider. Stellvertretend dafür das Statement von Jürgen Grajer, Regionalleitung Süd: »Es ist für mich ein Sowohl-als-auch, ohne Menschen funktioniert keine soziale Arbeit, aber ein ›digitaler Mitdenker‹ könnte sinnvoll unterstützen!« Sehr kurzweilig und gleichzeitig kompetent referierte am letzten Tag der Tagung Prof. Dr. Jutta Rump zum Thema lebensphasenorientierte Personalpolitik. Sie ist Profes- sorin an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft FRIEDENSHORT 13

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